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Pflegeversicherung

In Deutschland gilt die Pflegeversicherung neben der  Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherungssystems. Seit Anfang 1995 wird sie nach dem SGB XI als Pflichtversicherung definiert. Die Leistungen der Pflegeversicherung erleichtern u.a. entweder die häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Heim für pflegebedürftige Menschen.

Wer als pflegebedürftig gilt, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie beim MDK einen Antrag auf Einstufung stellen können, erfahren Sie auf diesen Seiten.

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Letzte Änderung: 27.08.2010
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